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1.3. SOFFI behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Art der Erbringung ihrer Leistungen technischen und/oder organisatorischen Weiterentwicklungen anzupassen und entsprechende Änderungen einseitig vorzunehmen.
1.4. SOFFI ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen, der anstelle von SOFFI in diesen Vertrag eintritt.
2. Zahlungsmodalitäten
2.1. Die vertraglich vereinbarten Preise ergeben sich ausschließlich aus der schriftlichen Annahme von SOFFI. Diese Preise sind Nettopreise, sie enthalten somit keine Steuern. Die von SOFFI erbrachten Leistungen werden monatlich in Rechnung gestellt. Bei Verträgen, die in Teilleistungen zu erbringen sind, ist SOFFI berechtigt, nach eigenem Ermessen Teilfakturen zu legen.
2.2. Für Zwecke der Abrechnung ist der Kunde verpflichtet, eine gültige Einzugs¬ermächtigung hinsichtlich seines bei Vertragsabschluss bekannt gegebenen Kontos zu erteilen. Der in der Abrechnung ausgewiesene Betrag ist binnen acht Tagen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig und wird mittels Lastschrift eingezogen. Der Kunde ermächtigt SOFFI, den Rechnungsbetrag samt allfälliger Verzugszinsen von seinem beim Vertragsabschluss bekannt gegebenen Bankkonto einzuziehen. Bei Änderungen seiner Bankverbindungen hat der Kunde unverzüglich eine für das neue Konto geltende Einzugsermächtigung zu erteilen.
2.3. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen zu ersetzen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt.
2.4. Dem Kunden verkaufte Geräte samt allfälliger Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Deren Bezahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug gemäß Punkt 2.2.
2.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige ihm gegen SOFFI zustehende Ansprüche mit Ansprüchen von SOFFI gegenüber dem Kunden aufzurechnen.
2.6. Bei unbefristeten Verträgen sowie bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren sind die vereinbarten Preise nach dem Index der Verbraucherpreise 2000 oder einem an dessen Stelle tretenden, vergleichbaren Index wertgesichert, wobei die Indexzahl des Monats des Vertragsabschlusses als Basiswert heranzuziehen ist.
3. Eigentumsvorbehalt, SIM-Karte
3.1. An den Kunden verkaufte technische Geräte oder sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von SOFFI.
3.2. Die dem Kunden übergebene SIM-Karte geht nicht in sein Eigentum über sondern verbleiben ausnahmslos im Eigentum von SOFFI und sind bei Vertragsbeendigung zurückzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, die SIM-Karte sorgfältig aufzubewahren, die Benützung durch eine Identifikationsnummer (PIN-Code) zu sichern und sämtliche derartigen Sicherungseinrichtungen geheim zu halten. Der Kunde hat die SIM-Karte sorgfältig zu behandeln und sie vor negativen Einflüssen (z.B. Hitze, Verunreinigungen) zu schützen.
3.3. Die SIM-Karte muss sicher verwahrt und vor Diebstahl geschützt werden. Der Kunde hat Verlust oder Diebstahl der SIM-Karte unverzüglich SOFFI zu melden. Bis zu dieser Meldung angefallene Entgelte für Kommunikationsdienstleistungen sind vom Kunden zu tragen. SOFFI behält sich das Recht vor, darüber hinausgehende Ansprüche als Schadenersatz geltend zu machen.
3.4. Der Wiederverkauf der Dienstleistungen von SOFFI ist nicht zulässig. Die Nutzung der SIM-Karte zum anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken ist unzulässig.
4. Gewährleistung, Haftung
4.1. Die von SOFFI erbrachten Leistungen hängen von einer Vielzahl von externen Faktoren ab. Eine Genauigkeit oder bestimmte Qualität der jeweiligen Ergebnisse kann daher nicht gewährleistet werden. SOFFI gewährleistet jedoch, dass ihre Leistungen durch angemessen qualifiziertes Personal mit angemessener Sorgfalt und sachgerecht durchgeführt werden. Die von SOFFI erbrachten Leistungen funktionieren ausschließlich mit der dafür dem Kunden zur Verfügung gestellten bzw. verkauften Ausrüstung (insbesondere hinsichtlich Mobiltelefon und SIM-Karte).
4.2. SOFFI übernimmt keine Gewähr dafür, dass diese Leistungen ohne Unterbrechung erbracht werden oder zugänglich sind oder dass die technische Infrastruktur von SOFFI durchgehend und fehlerfrei arbeitet. Vorübergehende Ausfälle im jeweiligen Kommunikationsnetz oder sonstige Störeinflüsse können nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, die von SOFFI erbrachte Leistung unverzüglich auf allfällige Mängel hin zu überprüfen. Mängel sind vom Kunden bei sonstigem Anspruchsverlust umgehend schriftlich zu rügen. Mängel können nur innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe bzw. Erbringung der Leistung durch SOFFI bei sonstigem Ausschluss unabhängig davon, auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde stützt, geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist erlöschen sämtliche Ansprüche, sodass auch keine dementsprechenden Einreden erhoben werden können. Bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hat der Kunde zu beweisen, dass die Mangelhaftigkeit der erbrachten Leistung bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. Erbringung vorlag.
4.4. SOFFI wird allfällige Mängel nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Austausch beheben. Der Kunde kann erst dann Preisminderung oder (außer bei geringfügigen Mängeln) Wandlung verlangen, wenn SOFFI die Verbesserung entweder unbegründet schriftlich ablehnt oder der dritte Verbesserungsversuch fehlgeschlagen ist.
4.5. SOFFI haftet dem Kunden für entstandenen Schaden nur insoweit, als SOFFI Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Mangelfolgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
4.6. Schadensersatzansprüche des Kunden müssen innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Schadenseintritt geltend gemacht werden. Der Beweis des Schadens sowie des Verschuldens seitens SOFFI obliegt dem Kunden.
4.7. SOFFI haftet nicht für Schäden, die auf Grund von Handlungen SOFFI nicht zurechenbarer Dritter, höherer Gewalt, Netzausfall, defekten Geräten, Netz- oder Geräteüberlastung, Wartungsarbeiten oder Einwirkungen durch vom Kunden angeschlossener Geräte verursacht wurden, oder für Verlust, Diebstahl oder unbefugte Inanspruchnahme bzw. Missbrauch von Geräten durch Dritte.
5. Vertragslaufzeit, Kündigung
5.1. Verträge zwischen dem Kunden und SOFFI werden für die Dauer von zwölf Monaten abgeschlossen und können während dieser Laufzeit nicht gekündigt werden. Danach verlängern sich die Verträge automatisch auf unbestimmte Zeit, es sei denn, eine Vertragspartei teilt der anderen Vertragspartei zumindest ein Monat vor dieser Verlängerung schriftlich mit, dass sie an einer Vertragsverlängerung nicht interessiert ist. Die auf unbestimmte Zeit verlängerten Verträge können von beiden Vertragsparteien schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
5.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. SOFFI ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Kunde das Befragungssystem an einem anderen als dem vertraglich vereinbarten Ort einsetzt, die gelieferten Geräte unbefugt entsperrt, sonst verändert, missbräuchlich verwendet oder seine sonstigen Verpflichtungen aus dem mit SOFFI geschlossenen Vertrag oder diesen AGB nicht erfüllt, wenn der Kunde stirbt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen wird oder wenn SOFFI die vertragsgegenständlichen Leistungen dauerhaft nicht mehr anbietet.
6. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
6.1. Sämtliche Urheberrechte im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen verbleiben bei SOFFI, sofern nicht ausdrücklich schriftlich das Gegenteil vereinbart ist. Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, die von SOFFI zur Verfügung gestellten Daten zu anderen als den ausdrücklich vertraglich vereinbarten Zwecken oder in einem anderen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Umfang zu verwenden oder zu verwerten. Die auch nur teilweise Weitergabe oder anderweitige Nutzung durch den Kunden (z.B. für Werbung, verwandte Produkte etc) ist unzulässig, sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
6.2. Hinsichtlich der für den Kunden erbrachten Leistungen räumt SOFFI dem Kunden eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Werknutzungsbewilligung ein. SOFFI ist in jedem Fall berechtigt, die Ergebnisse der für den Kunden erbrachten Leistungen sowie methodische und wissenschaftliche Erfahrungen der Untersuchungen für eigene Zwecke zu verwenden. Mangels einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung ist SOFFI dazu berechtigt, Ergebnisse der für den Kunden erbrachter Leistungen bundes-, landes-, bezirksweit oder regional zu veröffentlichen oder in sonstiger Weise, auch kommerziell, zu nutzen. Dabei wird SOFFI dafür Sorge tragen, dass der Kunde durch solche Veröffentlichungen nicht identifizierbar ist.
6.3. Bei einer vertraglich vereinbarten Weiterverarbeitung der Leistungen von SOFFI durch den Kunden ist SOFFI als Urheber ausdrücklich zu nennen.
6.4. Allfällige auf Ausrüstungsgegenständen angebrachte Logos oder sonstige Zeichen von SOFFI oder einem SOFFI-Sponsor dürfen weder überklebt noch abgedeckt oder sonst unkenntlich gemacht werden. Mitgelieferte Einlageblätter und sonstige Ausstattungen dürfen weder ausgetauscht noch sonst verändert werden.
6.5. SOFFI ist berechtigt, die mit diesem Vertrag und dessen Erfüllung im Zusammenhang stehenden und SOFFI zur Kenntnis gelangenden Daten elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. SOFFI kann sich bei der Bearbeitung anderer Unternehmen bedienen und dementsprechend Daten weiterleiten.
7. Bonitätsprüfung, Marketing, Datenschutz
7.1. Zum Zweck der Überprüfung der Bonität des Kunden erklärt dieser seine ausdrückliche Zustimmung zur Übermittlung seiner angegebenen Daten an Kreditschutzverbände (KSV und AKV) [oder Kreditinstitute].
7.2. Der Kunde stimmt zu, dass seine angegebenen Daten, Informationen über das Vertragsverhältnis und Bonität zur Bewerbung eigener Produkte und Dienstleistungen ausschließlich von SOFFI verwendet werden können.
7.3. Der Kunde stimmt zu, dass SOFFI ihn auch zu Werbezwecken per Telefon, E-Mail, SMS-Nachrichten oder Fax kontaktiert. Die Zusendung von Informationen mittels SMS oder E-Mail kann jederzeit und kostenfrei abgelehnt werden.
7.4. Sämtliche dieser Zustimmungen können vom Kunden jederzeit widerrufen werden.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder des zwischen dem Kunden und SOFFI abgeschlossenen Vertrages lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die ersterer nach deren Sinn und Zweck rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
8.2. Den Vertragsparteien sind die wechselseitig zu erbringenden Leistungen und deren Wert in vollem Umfang bekannt. Die Vertragsparteien verzichten daher auf Anfechtung aus welchen Rechtsgründen auch immer.
8.3. Änderung und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Vom Erfordernis der Schriftform kann nur schriftlich abgegangen werden.
8.4. Der zwischen dem Kunden und SOFFI abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Allfällige Verweisungsnormen auf andere Rechtsordnungen sind nicht anwendbar. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit aus dem zwischen dem Kunden und SOFFI geschlossenen Vertrag oder den AGB ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck zuständig. SOFFI ist berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden oder an einem anderen Gerichtsstand geltend zu machen.
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